Dekanat Wetterau

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          Fonds zur Vermeidung und Linderung von Armut

          Im Rahmen der Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung der Synode der EKHN „Solidarische Kirche gegen Armut und Ausgrenzung“ wurde auf Anregung der Dekanatssynode eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung unterbreiten sollte.

          Unter anderem hat die Arbeitsgruppe einen Antrag an die Dekanatssynode formuliert, mit dem Ziel einen Fond zur Förderung von Projekten und Initiativen zur Vermeidung und Linderung von Armut aufzulegen.

          Die Dekanatssynode vom 14.03.2015 hat dem Antrag zugestimmt.

           

          Beschlusstext des Antrags:

          Im Haushalt des Dekanats werden jährlich 5.000 Euro zum Zwecke einer einmaligen Anschubfinanzierung von Projekten oder Initiativen die dazu dienen Armut zu verhindern oder zu lindern. Die Mittel sollen dem Finanzausgleichsstocks entnommen werden.

          Der Dekanatssynodalvorstand wird beauftragt entsprechende Kriterien zu erarbeiten.

           

          Begründung des Antrags:

          Die Selbstverpflichtungserklärung der Synode der EKHN vom 8.5.2014 sieht folgenden Ausführungen vor: „gemeinwesendiakonische Initiativen zu unterstützen, bei denen Kirchengemeinden bzw. Dekanate gemeinsam mit Diakonie, weiteren Partnern sowie Betroffenen selbst lokale Strukturen aufbauen, die das Leben von Menschen verbessern, die von Armut bedroht und betroffen sind “.

          Um dieser Selbstverpflichtung u.a. gerecht zu werden, sollten Finanzmittel auf Antrag von Kirchengemeinden oder des Diakonischen Werks Wetterau zur Verfügung stehen, um Projekte und Initiativen die zur Verhinderung oder Linderung von Armut beitragen mit einer einmaligen Anschubfinanzierung zu unterstützen.

          Als Projektbeispiel soll hier ein im Aufbau befindlicher sogenannter „Umsonstladen“ in Friedberg genannt sein. Der Umsonstladen ist ein Ort, an dem Gegenstände des täglichen Lebens gesammelt und kostenlos weitergegeben werden. Oftmals sind dies gut erhaltene gebrauchte Waren. Jeder Mensch hat dort die Möglichkeit auf Gegenstände umsonst zuzugreifen ohne seine Vermögensverhältnisse offenlegen zu müssen. Von Armut betroffene Menschen werden bewusst nicht stigmatisiert, weil sie genauso wie andere Gegenstände erhalten. Gerade am Anfang entstehen für derartige Projekte Investitionskosten, bei denen der Fond eine Unterstützung sein kann.

          Der Fond soll dazu beitragen, dass derartige Projekte in weiteren Kirchengemeinden entstehen.

           

          Der Dekanatssynodalvorstand hat am 18.05.2015 folgende Vergabekriterien beschlossen:

          • Kirchengemeinden des Dekanats, diakonische Einrichtungen im Dekanat und Arbeitsbereiche des Dekanats können entsprechende Anträge stellen.

          • Die Anträge sind formlos schriftlich an den Referenten für Gesellschaftliche Verantwortung im Dekanat zu richten.

          • Eine kurze Projektbeschreibung und ein Finanzierungplan sollen Bestandteil des Antrages sein.

          • Antragschluss ist der 30.09 eines jeden Jahres.

          • Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft der Dekanatssynodalvorstand

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          Kontakt

          Wolfgang Dittrich
          Referent für gesellschaftl. Verantwortung


          Evangelisches Dekanat Wetterau
          Erasmus-Alberus-Haus
          Hanauer Str. 31
          Postfach 10 02 16
          61142 Friedberg

          Tel. 06031 16154-13
          Fax 06031 16154-15
          wolfgang.dittrich@ekhn.de


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