Missbrauch: So reagiert die EKHN
So reagiert die EKHN im Falle eines Verdachts auf Missbrauch:
„Wenn der Verdacht sexuellen Missbrauchs bekannt wird, schaltet die EKHN grundsätzlich die Staatsanwaltschaft ein, außer wenn das Opfer dieses Vorgehen ausdrücklich ablehnt. Damit will die EKHN eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen. Eine Person, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst suspendiert. Nach Abschluss eines eventuellen strafrechtlichen Verfahrens führt die EKHN ein eigenes disziplinarrechtliches Verfahren durch. Dabei können auch dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die EKHN erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze, sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der EKHN zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.“ (Quelle: ekhn.de)
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken
Ansprechpartner der EKHN
Bei Verdachtsfällen auf sexuelle Gewalt bittet die Kirchenverwaltung der EKHN um Benachrichtigung.
Ansprechpartnerin ist
Oberkirchenrätin Dr. Petra Knötzele
Referat Personalrecht
petra.knoetzele@ekhn-kv.de
Tel. 06151-405-422