Dekanat Wetterau

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          Häufig gestellte Fragen zur Taufe (FAQs)

          Was ist der Sinn der Taufe?

          Mit der heiligen Taufe wird der Mensch Christ:in und Mitglied der Kirche. Die Taufe ist das sichtbare Zeichen dafür, dass Gott diesen Menschen angenommen hat. Christ:innen gehen davon aus, dass in der Taufe die Kraft Gottes wirksam wird. Die Taufe ist ein Sakrament und fast alle christlichen Kirchen erkennen es gegenseitig an. Deshalb kann jeder Mensch nur einmal im Leben getauft werden, auch wenn er beispielsweise die Konfession wechselt. Die Taufe ist deshalb nicht wiederholbar.

          Wie wirkt sich die Taufe auf den Lebensweg eines Kindes aus?

          • Die Taufe bedeutet die Aufnahme in die christliche Kirche und in die Gemeinde vor Ort.
          • Die Täuflinge werden von der Kirchengemeinde, in der sie wohnen, zu altersgemäßen Veranstaltungen eingeladen.
          • In der Schule ist das Kind von vornherein zum evangelischen Religionsunterricht angemeldet.
          • Etwa im siebten Schuljahr wird das Kind von der Gemeinde zur Teilnahme am Konfirmationsunterricht eingeladen.

          In welchem Alter tauft man ein Kind?

          Außer Säuglingen und Kleinkindern werden auch Kindergartenkinder und Schulkinder getauft. Viele Jugendliche werden im Zusammenhang mit ihrer Konfirmation getauft, weil ihre Eltern diese Entscheidung über sie im Säuglingsalter nicht treffen wollten. Es kommt auch vor, dass sich Erwachsene taufen lassen.

          Wer entscheidet, ob ein Kind getauft wird?

          Alle Sorgeberechtigten müssen der Taufe zustimmen. Ab 14 Jahren sind Jugendliche religionsmündig und dürfen daher selbst entscheiden, ob sie getauft werden möchten. Ab zwölf Jahren darf nicht gegen den Willen der Kinder gehandelt werden. Ab zehn Jahren müssen sie angehört werden.
          Für die Taufe heranwachsender Kinder gilt: Hat der Täufling das 14. Lebensjahr vollendet, so kann die Taufe nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin vollzogen werden. Das setzt eine angemessene Taufunterweisung voraus.

          Müssen die Eltern selbst Mitglied der evangelischen Kirche sein?

          Mindestens ein Elternteil oder ein Sorgeberechtigter soll Mitglied der evangelischen Kirche sein. Denn die Eltern versprechen gemeinsam mit den Patinnen und Paten, für die evangelische Erziehung ihres Kindes zu sorgen. Daher liegt es nahe, gegebenenfalls über einen (Wieder-)Eintritt in die Kirche nachzudenken. Gehören beide Eltern oder beide Sorgeberechtigte nicht der evangelischen Kirche an, so kann die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer aus seelsorglichen Gründen eine Ausnahme machen. In diesem Fall muss eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören.

          Wie wähle ich die passende Taufpatin oder den Taufpaten für mein Kind aus?

          In der Regel werden ein oder zwei Menschen für dieses kirchliche Amt benannt. Für das Patenamt ist die Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung, denn Patinnen oder Paten sollen eine christliche Erziehung unterstützen. Manche Eltern möchten vor allem Menschen für dieses Amt wählen, denen sie ihr Kind im Notfall anvertrauen würden. Diesem Motiv können nur Personen entsprechen, die ihnen vertraut sind und nahestehen, die aber nicht immer der Kirche angehören. Darum müssen Wege gefunden werden, um Menschen, die nicht Mitglied der Kirche sind, aber von den Eltern in besonderer Nähe zu ihrem Kind gesehen werden, auch im Taufgottesdienst angemessen zu berücksichtigen.
          Grundsätzlich können diese Fragen die Entscheidung über die passende Patin oder den Paten begleiten:
          Wem trauen Sie zu, Ihrem Kind wichtige Impulse für seinen Glauben zu geben?
          Wer kann nach heutigem Ermessen als Patin oder Pate Ihrem Kind das Versprechen Gottes vermitteln, das dann in der Konfirmation erneuert wird?

          Was geschieht, wenn sich keine Paten finden?

          Sprechen Sie hierüber frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Die Gemeinde bemüht sich, geeignete Paten zu finden. Die Taufe soll jedoch nicht von der Benennung von Patinnen und Paten abhängig gemacht werden.

          Wie kann man eine Taufe anmelden?

          Die Taufe soll rechtzeitig, möglichst vier Wochen vor dem Tauftag, bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer der Kirchengemeinde angemeldet werden, der der Täufling angehören wird.
          Wenn ein Kind getauft werden soll, führt die oder der Pfarrer:in mit den Eltern oder Sorgeberechtigten ein Gespräch über die Bedeutung der Taufe in ihrer persönlichen Lebenssituation. Auch die Patinnen und Paten können daran teilnehmen. Größere Kinder sollen ihrem Alter entsprechend in die Vorbereitung ihrer Taufe einbezogen werden.

          Wo kann die Taufe  stattfinden?

          Die Taufe kann auch außerhalb der zuständigen Kirchengemeinde oder des zuständigen Seelsorgebezirks stattfinden. Sie kann gefeiert werden im Gottesdienst am Sonntag, im Kinder(garten)gottesdienst, im Familiengottesdienst oder in einem eigenen Kasualgottesdienst. Auch Tauffeste

          Kostet die Taufe etwas?

          Nein, die Kirchengemeinde erhebt in der Regel keine Kosten für den Taufgottesdienst. Vor allem Tauffeste helfen dabei, die Kosten für die anschließende Feier zu reduzieren.

          Quellen: Taufbroschüre der EKHN, Lebensordnung der EKHN

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