Konzentration und neue Konzepte: Zur Zukunft der Gebäude

Rach

In den vergangenen Monaten haben sich die Nachbarschaftsräume des Evangelischen Dekanats Wetterau intensiv mit der Zukunft ihrer Gebäude befasst. Nun liegen konkrete Ergebnisse vor. Über den „Gebäudebedarfs- und entwicklungsplan“ beschließt die Synode des Dekanats bei ihrer Frühjahrstagung Anfang März.

Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen, die mit sinkenden Mitgliederzahlen und damit auch sinkenden Kirchensteuereinnahmen einhergehen, befindet sich die Evangelische Kirche in der Region im Umbruch. Dabei stehen auch die Gebäude auf dem Prüfstand. Der Gebäudebestand muss an den tatsächlichen Bedarf und die wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasst werden; es können nicht mehr für alle Häuser, die instandgehalten und immer wieder auch saniert werden müssen, die Kosten getragen werden. Deshalb hat die EKHN beschlossen, die Baulast zu reduzieren und einen Konzentrationsprozess einzuleiten. Bis zum Jahr 2029 müssen rund 20% der gesamtkirchlichen Bauzuweisungsmittel eingespart werden.

Glauben lebendig gestalten können

Um das Einsparziel zu erreichen, haben sich die Kirchengemeinden, die in der Regel Eigentümerinnen der Gebäude sind, in den zurückliegenden Monaten gemeinsam mit ihren Nachbargemeinden in den neu formierten Nachbarschaftsräumen über die Veränderungen am Gebäudebestand verständigt und einen Plan entwickelt, über den die Synode des Dekanats am 9. März beschließen wird. Die zentrale Frage, die im Mittelpunkt aller Diskussionen stand: Welche Gebäude brauchen wir als Gemeinden, um unseren Glauben in den kommenden Jahren vor Ort lebendig gestalten zu können und Menschen zu erreichen?

Einordnung in 3 Kategorien

Die Nachbarschaftsräume sind künftig gemeinsam für ihren Gebäudebestand verantwortlich. Die Gebäude werden dazu in drei Kategorien eingeteilt, die bedeuten, dass das Gebäude dauerhaft mit Mitteln der Landeskirche unterhalten und gegebenenfalls investiv behandelt wird (A), dass das Gebäude bis auf Weiteres für Maßnahmen „an Dach und Fach“ mit Mitteln der Landeskirche unterhalten wird (B) oder dass das Gebäude keine Zuweisungen der Landeskirche mehr erhält (C).

Die größten Veränderungen wird es mittel- und langfristig im Bereich der Gemeindehäuser geben. „In den 60er und 70er Jahren sind sehr viele neue Gemeindehäuser gebaut worden. Inzwischen sind viele funktional wie ökologisch stark sanierungsbedürftig“, erklärt Dekan Volkhard Guth. „Die Kosten für die Unterhaltung der Gebäude steigen stetig, gleichzeitig wird die Gemeinschaft, die diese Kosten trägt, immer kleiner.“ Zum Vergleich: Im Jahr 1980 hatte das Evangelische Dekanat Wetterau noch rund 107.000 Mitglieder. Zum 01.01.2024 waren es knapp 64.600. „Wegfallende Zuweisungen der Gesamtkirche alleine durch Fremdvermietungen zu kompensieren, ist zu den aktuellen Konditionen größtenteils nicht realistisch.“

Neue Nutzungskonzepte zur Stärkung der Kirchen

Auch einige Pfarrhäuser werden der Kategorie C zugeordnet und folglich nicht länger mit Mitteln der Landeskirche unterhalten. Dabei passt sich die Reduktion an die Anzahl der Pfarrstellen in den Nachbarschaftsräumen an. Es gibt mehr Häuser als ausgewiesene Pfarrstellen. Der Wohnraum kann durch Vermietung oder einen Verkauf allgemein zugänglich gemacht werden.

Viele Wetterauer Kirchen sind denkmalgeschützt. „Bis auf ganz wenige Ausnahmen werden sie daher beinahe alle in die Kategorie A eingeordnet und weiterhin mit Mitteln der Landeskirche unterhalten“, so Guth. Das beinhaltet auch Investitionen und Umbauten. Die Kirchräume werden perspektivisch gestärkt, um eine facettenreichere Nutzungen der Sakralräume zu ermöglichen, wenn andere Gemeinderäume künftig entfallen. Neue Nutzungskonzepte können etwa den Ein- oder Anbau von Sanitäranlagen, Küchenzeilen oder einer flexiblen Bestuhlung beinhalten. Ein bereits umgesetztes Beispiel dafür ist die kürzlich abgeschlossene Sanierung der Heuchelheimer Kirche.

Eine Einordnung in die Kategorie C bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Gebäude abgestoßen wird. Gebäude in einem sehr guten Zustand können vorerst auch ohne Zuweisungen erhalten werden. In anderen Fällen wird es alternative Finanzierungsmöglichkeiten geben.

Verwaltungsstandorte werden zusammengelegt

Teil der Beschlussvorlage ist auch eine Entscheidung über die Verwaltungsstandorte der Nachbarschaftsräume. Es wird zukünftig keine einzelnen Gemeindebüros mehr geben, stattdessen wird die Verwaltung jeweils an einem zentralen Standort gebündelt.

„Die Veränderungen in unserem Gebäudebestand bedeuten zwar eine Konzentration, aber keinen Rückzug aus dem Leben vor Ort“, betont Dekan Guth. „Wir sind uns bewusst, dass die Veränderungen in unserem Gebäudebestand Konsequenzen für die sozialräumliche Entwicklung der Städte und Gemeinden hat. Um die Bedeutung der Veränderungen für die Orte zu besprechen, werden die Verantwortlichen der Nachbarschaftsräume auch auf kommunale Vertreter zukommen.“ In einigen Kommunen seien die Gespräche bereits angelaufen.

Jetzt sind neue Ideen gefragt

Nach dem Beschluss der Synode gilt es im nächsten Schritt zu entscheiden, welche Gebäude ökumenisch oder mit zivilgesellschaftlichen Partnern genutzt werden können, welche umgenutzt, rückgebaut, erweitert oder veräußert werden sollen, mit dem Ziel, die verbliebenen Gebäude möglichst effektiv zu nutzen und nachhaltig in Stand zu halten.