Wolfgang Dittrich, Referent für Gesellschaftliche Verantwortung im Ev. Dekanat Wetterau, schreibt über das Thema Sozialbestattungen.
Auf dem Weg über einen Friedhof bin ich an einer Wiese vorbeigekommen auf der ein Stein darauf aufmerksam macht, dass dort Menschen anonym bestattet wurden. Auf mich wirkte die Wiese aufgeräumt und trostlos. Mich hat das nachdenklich gemacht. Es gibt Menschen, denen es sehr wichtig ist, was rund um ihren Tod geschieht und die im Detail festlegen, wie ihre eigene Beerdigung stattfinden soll. Manche Menschen wollen aus verschiedenen Gründen bewusst anonym begraben werden. Andere wiederum äußern keinen letzten Willen. Es bleibt dann bei den Angehörigen darüber zu entscheiden, wie eine angemessene und würdige Bestattung stattfinden kann, immer auch im Blick darauf, was finanziell möglich ist.
Aber was ist mit Menschen, die keine Angehörigen und kein Vermögen haben und vielleicht als obdachlos gelten? Diese Menschen werden im Allgemeinen per Sozialbestattung durch die Kommunen bestattet – ebenfalls anonym. Traueranzeige, Gottesdienst, Blumen, Kerze, Musik gibt es dann nicht. Eine Sozialbestattung kann sogar, wenn es kostengünstiger ist, ortsfremd außerhalb des sozialen Umfelds der Verstorbenen stattfinden.
Oftmals bekommen Freunde und Bekannte der Verstorbenen deren Tod nicht mit und haben dann auch kein Grab, an dem sie Abschied nehmen können. Die Menschen werden bestattet, ohne dass ein Name von ihrem gelebten Leben zeugt. Es ist, als hätten die Menschen nie existiert.
Eine Sozialbestattung mag kostengünstig sein, aber ist es auch würde- und respektvoll Menschen gegen ihren Willen anonym zu bestatten? Auch wenn der Mensch nicht mehr anwesend ist, sollte der Name bleiben. Mit dem Namen bleiben die Erinnerungen an die Menschen lebendig, daran was sie ausgemacht hat, was sie gefreut hat und worüber sie traurig waren. Die Bestattung ist für Christen ein Werk der Barmherzigkeit. Vor Gott ist der Mensch mit seiner Lebensgeschichte einzigartig, unverlierbar und unvergessen. Eine namenlose Bestattung an einem fremden Ort ohne den erklärten Willen missachtet die Einzigartigkeit eines jeden Menschen und das Bedürfnis nach Trauer.