Synode beschließt Gebäudebedarfs- und entwicklungsplan

Hortien

In den vergangenen Monaten haben sich die Nachbarschaftsräume des Evangelischen Dekanats Wetterau intensiv mit der Zukunft ihrer Gebäude befasst. Auf Basis der Beratungen in den Nachbarschaftsräumen hat die Synode bei ihrer Tagung am Samstag den „Gebäudebedarfs- und entwicklungsplan“ beschlossen.

Den Hintergrund bildet der Transformationsprozess „ekhn2030“. Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen, die mit sinkenden Mitgliederzahlen und damit auch sinkenden Kirchensteuereinnahmen einhergehen, muss der Gebäudebestand an den tatsächlichen Bedarf und die wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasst werden. (Wir berichteten)

Jeder Nachbarschaftsraum hat sich im zurückliegenden Jahr in mehreren Workshops über die Veränderungen am Gebäudebestand verständigt und der Synode schließlich eine genehmigungsfähige Variante vorgelegt. Die zentrale Frage, war dabei: Welche Gebäude brauchen wir als Gemeinden, um unseren Glauben in den kommenden Jahren vor Ort lebendig gestalten zu können und Menschen zu erreichen?

Vertreter der einzelnen Nachbarschaftsräume stellten die Einteilung aller kirchlichen Gebäude des Nachbarschaftsraumes am Samstag den Synodalen vor. In der anschließenden Diskussion wurden einige Nachfragen gestellt, etwa zum weiteren Verlauf des Prozesses oder den Entwicklungspotenzialen einzelner Flächen. Schließlich beschloss die Synode den „Gebäudebedarfs- und entwicklungsplan“ für das Dekanat mit großer Mehrheit bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen. Dekan Volkhard Guth sprach im Vorfeld allen Beteiligten großen Dank für diesen herausfordernden „Kraftakt“ aus.

Anträge zum Gesamtprozess an die Kirchensynode

Zusätzlich wurden noch drei weitere Anträge an die Synode der Landeskirche beschlossen, die den Gesamtprozess betreffen: Mit Blick auf die Kategorisierung der Pfarrhäuser fordert die Synode, auf eine Kategorisierung B für Pfarrhäuser zu verzichten. Ebenso soll Rechtssicherheit für die Pfarrpersonen erreicht werden, die bei der Erstellung des Plans in einem Pfarrhaus der Kategorie C wohnen. „Mit der Neuaufstellung des Sollstellenplans alle 5 Jahre ist der Gebäudebestand bei den Pfarrhäusern ohnehin und zwangsläufig immer im Blick“, begründet Dekan Guth den Antrag. Die Kirchensynode soll des Weiteren beauftragt werden, die Kirchenverwaltung zu befähigen, den Weg für die Gebäudeentwicklung auf Dekanats- oder Propsteiebene mit einer Entwicklungsgesellschaft zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Kirchensynode gebeten, grundsätzlich eine ermöglichende Struktur für die Beauftragung von externen Architekten im Rahmen des Gebäudebedarfs- und entwicklungsplans zu schaffen.

Einsparziel mit 21% gut erreicht

Das Evangelische Dekanat Wetterau ist im Gebäudeprozess eines der Pilotdekanate und das erste, das den Gebäudebedarfs- und entwicklungsplan beschließt. Die zu erreichenden Zielwerte sind durch ein Gesetz, das die Kirchensynode verabschiedet hat, definiert. Die vorgesehene Reduzierung um mindestens 20% der gesamtkirchlichen Bauzuweisungsmittel wird mit 21% auf Dekanatsebene gut erreicht.

Dazu werden die Gebäude in drei Kategorien eingeteilt, die bedeuten, dass das Gebäude dauerhaft mit Mitteln der Landeskirche unterhalten und gegebenenfalls investiv behandelt wird (A), dass das Gebäude bis auf Weiteres für Maßnahmen „an Dach und Fach“ mit Mitteln der Landeskirche unterhalten wird (B) oder dass das Gebäude keine Zuweisungen der Landeskirche mehr erhält (C).  

Die Zuordnungen zur Kategorie A weichen im Dekanat um 6% vom Sollwert ab. Die Zuordnung zur Kategorie B unterschreiten dafür den vorgesehenen Wert um 14%. Der Kategorie C werden 3.259 Quadratmeter Flächen zugeordnet. Damit wird insgesamt 10 % mehr Fläche der Kategorie C zugeordnet, als gefordert. Eine Einordnung in die Kategorie C bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass das Gebäude abgestoßen wird. Gebäude in einem sehr guten Zustand können vorerst auch ohne Zuweisungen erhalten werden. In anderen Fällen wird es alternative Finanzierungsmöglichkeiten geben.

Veränderungen in allen Bereichen

Der Großteil der nun beschlossenen Veränderungen betrifft Gemeindehäuser. Bei den Pfarrhäusern passt sich die Reduktion an die Anzahl der Pfarrstellen in den Nachbarschaftsräumen an. Viele Wetterauer Kirchen sind denkmalgeschützt. Sie werden daher zu einem Großteil der Kategorie A zugeordnet. Einige wenige fallen in Kategorie B oder C.

Nun gilt es für die Nachbarschaftsräume im nächsten Schritt zu entscheiden, welche Gebäude ökumenisch oder mit zivilgesellschaftlichen Partnern genutzt werden können, welche umgenutzt, rückgebaut, erweitert oder veräußert werden sollen, mit dem Ziel, die verbliebenen Gebäude möglichst effektiv zu nutzen und nachhaltig in Stand zu halten. Dekan Guth verdeutlichte das mit einem Bild: „Wir standen und wir stehen mit den geleisteten Aufgaben und denen der nächsten Monate vor der Herausforderung, einen Rahmen zu schaffen für ein Bild, das wir noch nicht genau sehen und kennen. Und genau darin liegt die doppelte Herausforderung: wir müssen erst den Rahmen schaffen, und dann das Bild für in den Rahmen malen und einpassen.“

Weitere Themen der Synode

Dekan Volkhard Guth kündigte in seinem Bericht an, dass es in diesem Jahr wieder eine zentrale, große Feier anlässlich des Reformationstages geben wird. Am Nachmittag lag ein Schwerpunkt auf dem Thema Spiritualität. Dekan Guth und Johannes Perlitt, Kommendator der Hessischen Genossenschaft des Johanniterordens, stellten das Geistliche Zentrum der Johanniter Nieder-Weisel im Evangelischen Dekanat Wetterau vor. Nach einem Impulsvortrag durch Prof. Dr. Peter Zimmerling vom Institut für Praktische Theologie in Leipzig widmeten sich die Synodalen in Kleingruppen Fragen nach der eigenen Spiritualität und geistlicher Sehnsucht. Außerdem standen Nachwahlen und Beauftragungen für verschiedene Gremien auf der Tagesordnung.


Entwicklung der Kirchenmitgliedschaft:

Im Jahr 1980 hatte das Evangelische Dekanat Wetterau noch rund 107.000 Mitglieder. Zum 01.01.2024 waren es knapp 64.600. In den vergangenen 40 Jahren hat das Dekanat jährlich zwischen 1,5 und zuletzt 3 Prozent an Mitgliedern verloren. Bis zum Jahr 2060 wird sich die Zahl der evangelischen Kirchenmitglieder in Deutschland in etwa halbieren. Zu diesem Ergebnis kommt die Vorausberechnung „Projektion 2060“, die die evangelische Kirche Deutschland in Auftrag gegeben hat. Damit verbunden ist auch der vorhergesagte und zu erwartende Einbruch der Kirchensteuern.