Schutz vor Missbrauch und Gewalt

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat Wetterau lebt von vertrauensvollen Beziehungen sowohl zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden als auch untereinander. Dieses Vertrauen muss sich entwickeln und darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.
Wir stärken die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen - Mädchen und Jungen. Wir gehen achtsam mit ihnen um und schützen sie vor Schaden, Gefahren und Gewalt. Daher lehnen wir jegliche Form von körperlicher, seelischer und verbaler Gewalt ab.
Eine Arbeitsgruppe im Evangelischen Dekanat Wetterau hat ein Präventionskonzept zum Schutz des Kindeswohls im Evangelischen Dekanat Wetterau erarbeitet.
Ziel ist es, die Verantwortlichen in den Gemeinden für den Schutz von Kindern zu sensibilisieren, klare Handlungswege aufzuzeigen und dabei Unterstützung und Beratung anzubieten. Der achtsame Umgang mit dem Thema "Kindeswohl" ist auch in den Ausbildungsgängen des Dekanates verankert.
Schwerpunkt der Arbeitsgruppe war zunächst der Schutz vor sexuellem Missbrauch. Der Begriff der Kindeswohlgefährdung umfasst jedoch weit mehr: Auch für seelische oder körperliche Vernachlässigung sollen die Mitarbeitenden ein offenes Auge haben.
An das Notfallteam kann sich jede*r wenden, der/die
- selbst von Missbrauch betroffen ist,
- von Missbrauch erfahren hat,
- einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls hat und nicht weiß, wie er/sie darauf reagieren soll.
Eine „Handlungskette“ gibt Empfehlungen, wie sich jemand verhalten sollte, der von einem konkreten Verdacht von Kindesmissbrauch erfährt.
Die Fortbildungsangebote des Dekanats zum Thema Kindeswohl werden mit dem Ziel einer qualifizierten Selbstverpflichtung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben
Handreichung des Ev. Dekanats Wetterau zum Schutz des Kindeswohls (Stand 04.2023)
Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können. Bei einer Gefährdung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein und es muss die biographisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes (Quelle: Handbuch des Deutschen Jugendinstituts – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.)
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken
Notfallteam Kindeswohlgefährdung
Volkhard Guth (Pfarrer & Dekan) Tel.: 0173 6538056
Meike Naumann (Pfarrerin) Tel.: 0171 9952492
Peter Bergmann (Dekanatsjugendreferent) Tel.: 0160 91605638
Ulrike Martin (Gemeindepädagogin) Tel.: 0160 92325897
Dr. Petra Knötzele (Ansprechstelle EKHN) Tel.: 06151 405 422
Wildwasser (Beratungsstelle ) Tel.: 06032 9495760
Anlagen zum Kindeswohlkonzept
- Anlage 1 Pruefbogen fuer Kirchengemeinden ohne Kindertagesstaetten neu.pdf
- Anlage 2 Pruefbogen zum Kinderschutz fuer Kirchengemeinden mit einer Kindertagesstaette.pdf
- Anlage 3 Einstellungsgespraech Bestaetigung.pdf
- Anlage 5 Pruefraster Gefaehrdungspotentiale.pdf
- Anlage 6 Beantragung Erweitertes Fuehrungszeugnis.pdf
- Anlage 7 Muster einer Dokumentationsvorlage.pdf
- Anlage 9 Flussdiagramm Interventionsplan bei Wissen oder Verdacht ueber Vorfall.pdf
- Anlage 10 Muster Gespraechsprotokoll.pdf
- Anlage 11 Ansprechpersonen fuer Gewaltpraevention neuneu.pdf
- Vereinbarung mit Kreis Wetterau gem. 72a neu.pdf
Risikoanalyse