Dekanat Wetterau

Angebote und Themen

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          Selbstverpflichtung

          Tim Reckmann/pixelio.de

          Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Richtlinien nach § 72 a StGb VIII („Kindeswohl“) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Evangelischen Dekanat Wetterau

          Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Dekanat Wetterau lebt von vertrauensvollen Beziehungen sowohl zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden als auch untereinander. Dieses Vertrauen muss sich entwickeln und darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden. Wir stärken die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen - Mädchen und Jungen. Wir gehen achtsam mit ihnen um und schützen sie vor Schaden, Gefahren und Gewalt. Daher lehnen wir jegliche Form von körperlicher, seelischer und verbaler Gewalt ab. Dieser klare und transparente Verhaltenskodex soll für alle Mitarbeitenden in der Arbeit mit Schutzbefohlenen ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur sicherstellen.

          Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich mich nach bestem Wissen dafür einsetze, dass bei uns in der Kinder- und Jugendarbeit im Evangelischen Dekanat Wetterau keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte oder andere Gewalt stattfinden.

          1. Schutz von Mädchen und Jungen
          Ich werde die mir anvertrauten Mädchen und Jungen - Kinder wie Jugendliche und erwachsenen Schutzbefohlenen - vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.

          2. Umgang mit Nähe und Distanz
          Ich werde die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahrnehmen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz gestalten.

          3. Stellung beziehen
          Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung.

          4. Keine Ausnutzung der Rolle als Verantwortliche
          Ich nutze meine Rolle als Leiterin oder Leiter oder als sonstige Mitarbeiter*in nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen.

          5. Kinder und Jugendliche ernst nehmen
          Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, der Kinder und Jugendlichen ernst und wahre diese.

          6. Respekt vor der Intimsphäre
          Ich respektiere die Intimsphäre und die persönliche Schamgrenze von Gruppenmitgliedern und Teilnehmer*innen sowie der Mitarbeiter*innen.

          7. Achtsames Verhalten
          Ich achte auf einen der Situation angemessenen Körperkontakt, Sprache, Wortwahl und Kleidung.

          8. Grenzüberschreitungen wahrnehmen
          Ich schreite bei Grenzübertritten Anderer in den Gruppen wie bei Aktivitäten und Angeboten ein und vertusche sie nicht.

          9. Kein abwertendes Verhalten
          Ich selbst verzichte auf abwertendes oder missverständliches Verhalten und achte darauf, dass auch andere in den Gruppen, bei Fahrten, Freizeiten, Angeboten und Aktivitäten sich so verhalten.

          10. Datensensibler Umgang mit Medien
          Ich bin sensibel bei der Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken und achte auf die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und Bildrechte.

          11. Verfahrensvorbehalt
          Ich bestätige, dass ich bisher nach § 72a Abs. 1 SGB VIII nicht verurteilt bin und auch kein entsprechendes Verfahren gegen mich anhängig ist. Außerdem verpflichte ich mich, bei Einleitung von Ermittlungen unverzüglich das Evang. Dekanat Wetterau zu informieren und die Tätigkeit bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen zu lassen.

          12. Handlungskette
          Ich kenne die Handlungskette und das Notfallteam des Evangelischen Dekanats Wetterau für den Fall, dass mir ein (möglicher) Verstoß gegen das „Kindeswohl“ bekannt wird. Ich verpflichte mich, innerhalb dieses Rahmens verantwortungsbewusst gegenüber allen Beteiligten zu handeln.

           

          Ort, Datum, Name (Druckbuchstaben), Unterschrift

           

          Zur Bedeutung und Handhabe der Selbstverpflichtung

          1. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Kindeswohl erfolgt insbesondere in zwei unterschiedlichen Schulungen. Diese sind verpflichtender Bestandteil der JULEICA-Schulungen, sollen aber auch von allen anderen Mitarbeitenden im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden. Der Wetteraukreis bietet nach eigenen Aussagen Schulungen zum Thema „Sexualisierte Gewalt sowie andere Verstöße gegen das Wohl von Kindern und Jugendlichen“ in ausreichender Zahl an. Im Rahmen der Schulungen im Evangelischen Dekanat Wetterau werden vor allem die Notfall-Strukturen im Dekanat sowie die Selbstverpflichtung thematisiert. Diese Schulungen können in Absprache mit dem Dekanat auch von Gemeinden selbst durchgeführt werden.

          2. Im Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeitende ist das Thema Kinderschutz und das Kindesschutzkonzept des Dekanats berücksichtigt.

          3. Am Ende der thematischen Auseinandersetzung und der Selbstreflexion soll die Unterschrift der Selbstverpflichtung stehen.
          Eine Unterschrift der Selbstverpflichtung ohne vorhergehende Auseinandersetzung mit dem Thema „Kindeswohl“ wird dem Ziel des Präventionskonzeptes nicht gerecht!

          4. Mit der „Selbstverpflichtung“ erklären Mitarbeiter*innen in der Arbeit mit Schutzbefohlenen (Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene) im Evangelischen Dekanat Wetterau, dass sie Kenntnis über die eigene Verantwortung zur Einhaltung des § 72 A SGb VIII haben und bestimmte Regeln einhalten wollen.

          5. Die Selbstverpflichtung stellt ein pädagogisches Element dar. Durch die individuelle Willenserklärung, die mit einer Unterschrift besiegelt wird, ist eine stärkere persönliche Verpflichtung und Identifikation mit dem Inhalt der Selbstverpflichtung gegeben als bei bloßer Kenntnisnahme. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Unterzeichner*innen, die angesprochenen Punkte zu beachten, ernst zu nehmen und sich nach Kräften und bestem Wissen und Gewissen dafür einzusetzen.

          6. Eine Selbstverpflichtung ist kein rechtsgültiger Vertrag.

          7. Der Text der Selbstverpflichtung wird den Mitarbeitenden durch den kirchlichen Träger ausgehändigt. Die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung ist vom Träger zu archivieren.

           

           

           

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          Notfallteam Kindeswohlgefährdung

          Volkhard Guth (Pfarrer & Dekan) Tel.: 0173 6538056
          Meike Naumann (Pfarrerin) Tel.: 0171 9952492
          Peter Bergmann (Dekanatsjugendreferent) Tel.: 0160 91605638
          Dr. Petra Knötzele (Ansprechstelle EKHN) Tel.: 06151 405 422
          Wildwasser (Beratungsstelle ) Tel.: 06032 9495760

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